Auftragsbedindungen

► Mit der Abgabe von Ware (egal ob persönlich oder Postalisch) in unserer Gerberei, akzeptieren Sie die Auftragsbedingungen und bestätigen diese gelesen und verstanden zu haben. Eine Erinnerung durch uns erfolgt zu keiner Zeit. Wir gehen davon aus ,dass jeder der Ware zum gerben bringt die Auftragsbedingungen gelesen und verstanden hat.

►Die Ware kann nur mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenen Gerbauftrag bearbeitet werden. Ist dieser nicht vorhanden oder unvollständig, behalten wir uns das Recht vor, bis zum Erhalt des Gerbauftrages die Ware nicht zu bearbeiten. Für Schäden, die in dieser Zeit entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Auch Bestandskunden haben den Gerbauftrag stets vollständig auszufüllen.

► Für falsch oder schlecht konservierte Ware übernehmen wir keine Haftung. Das bedeutet, dass wir keinen Ersatz leisten und die anfallenden Kosten für den Arbeitsaufwand vom Kunden zu tragen sind. Konservierungsschäden lassen sich nicht immer bei Ankunft / Eingang der Ware erkennen, so wird diese stets eingearbeitet. Auch eine Information bei einem entstandenen Schaden durch Konservierung erfolgt keine sofortige Information dem Kunden gegenüber. Bei Konservierungsschäden besteht kein Anspruch auf Kostenminderung, der volle Gerbpreis ist vom Kunden zu tragen.

►Nebenabsprachen bestehen nicht. Wenn doch, sind diese schriftlich vor Lieferung oder spätestens bei Anlieferung vom Geschäftsführer oder seinem Mitarbeiter zu Unterschreiben. Nachverhandlungen sind Produktionsbedingt nicht mehr möglich.

► Sollte bei Wareneingang eine starke Beschädigung ersichtlich sein, dass ein weiteres Bearbeiten nicht möglich ist, so behalten wir uns das Recht vor, diese Ware direkt zu entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung hat stets der Kunde zu tragen (Es kann sich hierbei um verrottete und / oder durch Schnitte beschädigte Ware handeln.). Es erfolgt auch in diesem Falle keine unverzügliche Information des Kunden gegenüber.

►Sollte die Ware im Gerbprozess so starke Schäden aufweisen, dass eine weitere Verarbeitung unsererseits nicht mehr möglich ist, behalten wir uns das Recht vor diese Ware zu entsorgen. Die bis dahin entstandenen Kosten für die Arbeitsleistung und die Entsorgung ist vom Kunden zu tragen. Produktionsbedingt kann die Information der Entsorgung mehrere Monate nach der tatsächlichen Entsorgung stattfinden.

► Bei Ware, die nicht vollständig abgebalg / abgestreift / abgezogen ist, entsteht ein Mehraufwand (siehe folgenden Punkt). Das vollständige Auslösen von Körperteilen im Nachhinein ist nicht immer möglich, daher behalten wir uns das Recht vor ggf. Körperteile aus Sicherheitsgründen zu entfernen und zu entsorgen.

►Durch entstandenen Mehraufwand können Kosten entstehen, diese sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen (zum Bespiel: erforderliches nachkonservieren mittels Salz, entsorgen von nicht ausgelösten Körperteilen, Auslösen von nicht ausgelösten Körperteilen usw.)

►Die angelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

►Eine Abholung oder Rücksendung der Ware vor vollständiger Fertigstellung ist nicht möglich.

►Eingegangene Ware ist gegen keine Gefahren versichert, dazu zählen beispielsweise Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

►Die zum Zeitpunkt des Eingangs der Ware angegebene Gerbdauer kann sich durch unvorhersehbare Umstände verändern. Hierdurch entsteht kein Recht auf Kostenminderung.

►Eine Information über den Eingang oder Bearbeitungsstatus der Ware kann nicht erfolgen. (Bitte nutzen Sie hierfür selbständig die Sendungsverfolgung Ihres Versanddienstleisters)

► Ware die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information über die Fertigstellung abgeholt wurde, sofern dies auf dem Gerbauftrag angegeben wurde, wird dem Kunden kostenpflichtig per DHL zugeschickt.

►Ware die verschickt werden soll, wird unmittelbar nach Fertigstellung verschickt. Ein Verschieben des Versanddatums ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

►Wir behalten uns das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Vorabrechnungen zu stellen, die vor Versand oder Abholung bezahlt werden müssen.

► Das Versenden der Ware erfolgt durch uns nur mittels DHL.

►Ist eine Zustellung eines Paketes aufgrund von falschen, fehlenden oder nicht lesbaren Kundeninformationen nicht möglich, so entstehen durch diesen Mehraufwand der Recherche und der erneuten Zustellung Kosten, die in voller Höhe vom Kunden getragen werden müssen.

►Aus Kapazitätsgründen kann keine Ware von mehreren Gerbaufträgen gesammelt / gebündelt werden. Die Abholung bzw. das Versenden erfolgt grundsätzlich pro eingelieferten Gerbauftrag. Auch Mengenrabatte können nur pro Gerbauftrag gegeben werden. Ein Zusammenschluss von mehreren Gerbaufträgen / Kunden ist diesbezüglich ausgeschlossen.

► Eine Markierung der Ware erfolgt unmittelbar nach Wareneingang und garantiert, dass der Kunde seine eigene Ware zurückerhält. Dies erfolgt nach einem eigenen System mittels Marke oder Lochstempel.

►Bei Annahme von Waren, in einem unserer Erfahrung nach nicht guten Konservierungszustand (z.B. gefrorene Rinder), behalten wir uns das Recht einer Anzahlung vor. Diese ist unmittelbar zu zahlen bevor die Ware unsererseits bearbeitet wird.

►Die Zahlungsfrist für versandte Ware beträgt 14 Tage nach Rechnungseingang. Sollte diese nicht eingehalten werden so entstehen weitere Kosten (Mahngebühren). Diese sind in jedem Falle vollständig vom Kunden zu tragen. Bei einer Abholung ist der Betrag sofort bar oder nachweislich per Sofortüberweisung zu zahlen.

► Sollte auch nach Mahnungseingang keine Zahlung erfolgen, behalten wir uns das Recht vor ein Inkassounternehmen zu beauftragen oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

►Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von nicht konservierter Ware zu verweigern.

►Ein Widerruf des Gerbauftrages nach Wareneingang ist nicht möglich.

►Ware die nicht ausdrücklich rund gegerbt werden soll wird von uns an der Bauchseite, an den Läufen und am Schwanz aufgeschnitten.

►Für Schäden an Waren durch nicht ordnungsgemäßes Aufschneiden übernehmen wir keine Haftung (z.B. nicht aufgeschnittene Lunten können kahl gehen oder verfilzen)

►Für abgerissene Pfoten und/oder beschädigte Ohren sowie nicht ersichtliche Narben (diese können aufreißen) , besteht kein Recht auf Gerbpreisminderung. Ohren und Pfoten tauen sehr schnell auf, während der Rest der Kreatur noch gefroren ist und können in dieser Zeit schneller Schaden nehmen, wenn Sie dies verhindern wollen bitte die Ohren spalten und einsalzen.

►Schäden am Fell, die natürlichen Ursprungs sind, können durch uns nicht behoben werden (z.B. Verfilzungen).

►Wir behalten uns das Recht vor, Ware die in unserem Betrieb nicht bearbeitet werden kann, abzulehnen (z.B. Schaffelle mit zu langer Wolle über 10cm). Sollte das gerben trotz Risikoaufklärung ausdrücklich vom Kunden gewünscht sein, so kann es zu einem Mehraufwand und / oder zu einer Entsorgung der Ware bei einem Defekt kommen. Die Kosten hat der Kunde in vollem Maße zu tragen.

► Sollte es widererwartend zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Betriebssitz des Auftragnehmers sprich der Gerberei Tramm.

►Bei einer Auseinandersetzung ist der Streitwert immer der Wert der Widerbeschaffung. Sentimentale Werte lassen sich nicht bemessen und können und werden daher nicht anerkannt. In jedem fall sind wir aber stets an einer gütigen Einigung interessiert.

Stand 01.11.2019